Aktuelle Infos vom Träger

Liebe Eltern!
Seit dem 16.03. sind unsere Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Immer wieder sind von der Landesregierung neue Regelungen getroffen worden, um einen eingeschränkten Betrieb unserer Einrichtungen in Form von Notbetreuung zu gewährleisten.

Notbetreuung heißt weiterhin, dass nur die von der Landesregierung definierten systemrelevanten Berufsgruppen der Eltern wesentlichen Einfluss auf die Vergabe von Notbetreuungsplätzen haben.
Die Standards des Kindertagesstättengesetzes bezgl. Personalschlüssel und Raumgrößen sind für die Zeit der Notbetreuung außer Kraft gesetzt.
Welche Elternbeiträge für die Notbetreuung anfallen, entscheidet die Stadt Lingen. Hier warten wir allerdings noch auf eine Regelung und werden danach informieren.
Sollten Sie Bedarf nach einer Notbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Einrichtung.

In einer neuen Verordnung regelt das Land, dass wir nun bis zu 50% der Kinder einer Einrichtung wieder betreuen dürfen (hier gelten weiterhin die Bestimmungen zur Notbetreuung). Auch diese Ausweitung des Angebots geschieht in Abhängigkeit des landesweiten Infektionsgeschehens. Nun sollen Kinder mit Unterstützungsbedarfen, insbesondere mit Sprachförderbedarf, besonders berücksichtigt werden. Gemäß Verordnung beträgt die zulässige Höchstzahl an in den Notgruppen betreuten Kindern unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten dann max. 13 Kinder je Notgruppe im Ü3-Bereich (U3: 8). Da Geschwisterkinder in einer Gruppe betreut werden müssen, kann die Anzahl der Kinder je nach Alter variieren.

Für die Kinder, die im Sommer 2020 eingeschult werden, können wir zusätzlich abseits der Notbetreuung, in kleinen, konstanten Gruppen ein vorschulisches Angebot in der Kita machen. Hierbei richtet sich das Angebot nach den personellen und räumlichen Gegebenheiten in der jeweiligen Einrichtung, sowie nach Anzahl der Kinder und kann daher auch voneinander abweichen. Wie und was genau angeboten werden kann, regelt ihre Kita vor Ort. Vorschulkinder, die bereits die Notbetreuung in Anspruch nehmen, verbleiben auch in diesen Gruppen.
Da wir in unseren Kirchen unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste feiern können, planen wir im Moment die Abschlussgottesdienste mit den Vorschulkindern in unseren Kirchen zu feiern. Diese werden anders als normal sein, aber so bietet sich vielleicht doch die Möglichkeit, einen guten Abschluss für die Kinder zu finden.

Des Weiteren sind wir an strenge Hygieneauflagen gebunden. So kommt es weiterhin vor, dass wir bestehende Gruppen nicht mit anderen Gruppen mischen dürfen, um Infektionsketten zu verhindern.
Unser Personal besteht in Teilen auch aus Risikogruppen, das nach Möglichkeit nicht in der direkten Kinderbetreuung eingesetzt werden soll. Hierbei kann es so zu personellen Einschränkungen kommen.

In dieser Zeit ist so vieles zu berücksichtigen, besonders auch, weil sich Verordnungen immer wieder ändern und aktualisiert werden. Wir sind bemüht die Bedarfe der Familien nach den bestehenden Regelungen zu berücksichtigen, und gleichzeitig die erforderlichen hygienischen Maßnahmen zum Schutz der Kinder und des Personals umzusetzen.
Für all das bitten wir weiterhin um Ihr Verständnis!

Schon jetzt ein herzlicher Dank für all das Mittragen der Einschränkungen, die auch uns das Arbeiten mit ihren Kindern alles andere als leicht machen.
Wir hoffen, dass wir bald zu Situationen kommen können, die verlässlicher und stabiler sind!

Dirk Tecklenborg
Pastoraler Koordinator der Kirchengemeinden St. Josef, St. Antonius und St. Marien